Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern
Fachhochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH Hochschulstudienzentrum Duisburg
Sprache: Deutsch Abstract: Einleitung mit Zielsetzung der beiden Rechnungslegungsvorschriften
sowie Gang der Untersuchung: Das Handelsrecht verfolgt mit seinen Rechnungslegungsvorschriften
das vorrangige Ziel die Gläubiger des Bilanzierenden zu schützen. Sie sind nach dem HGB die
bedeut-samsten Adressaten von Jahresabschlüssen. Die Rechnungslegungszwecke nach IAS IFRS sind
hingegen anlegerorientiert. Hier stellen Investoren die Hauptadressaten von Jahresabschlüssen
dar. Im Gegensatz zum Handelsrecht sind vorrangig die Anleger zu schützen. Die Intention dieser
Arbeit ist es dem Leser hinsichtlich der zum Teil unterschiedlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften einen vergleichenden Ãœberblick zu verschaffen. Zur Realisierung dieses
Ziels sieht die Gliederung des Hauptteiles vor im zweiten Kapitel Rückstellungen nach
Handelsrecht und im dritten Kapitel Rückstellungen nach IAS IFRS hinsichtlich Ansatz und
Bewertung ausführlich darzustellen. Das anschlie-ßende vierte Kapitel befasst sich mit der
Darlegung der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden
Rechnungslegungsstandards bevor die Schlussbetrachtung diese Seminararbeit komplettiert. Um
bereits frühzeitig im Hauptteil einen trennscharfen Vergleich zu ermöglichen beginnen die
weiteren Untergliederungspunkte des zweiten und dritten Kapitels jeweils mit Erklärungen der
Begrifflichkeiten (Definitionen). Um darüber hinaus Stringenz und Übersichtlichkeit zu
gewährleisten folgen anschließend in der weiteren Untergliederung der Kapitel zwei und drei
jeweils die Darstellungen der einzelnen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Das vergleichende
und zusammenfassende Kapitel vier Wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede nach HGB und IAS
IFRS legt die Ergebnisse dieser Untersuchung dar.Angesichts des einzuhaltenden Umfanges dieser
Seminararbeit sei bereits an dieser Stelle erwähnt dass Pensionsrückstellungen aufgrund der
Vielzahl an Besonderheiten Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb der beiden
Rechnungslegungssysteme in dieser Seminararbeit nicht näher erläutert werden können.