Die Arbeit geht der im einschlägigen Schrifttum bereits seit Längerem kontrovers diskutierten
Frage nach inwieweit die im Gefolge der Strafgefangenen-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts entstandenen Ländergesetze über den Vollzug freiheitsentziehender
Maßregeln der Besserung und Sicherung mit ihrer Konzentration auf die Eingriffsebenen der
Therapie sowie der Prävention ein hinreichend differenziertes Instrumentarium zur
einrichtungsseitigen Verarbeitung konflikthaften Patientenverhaltens bereithalten. Erstmals
wird der Versuch unternommen das Phänomen der Sozialkontrolle unter den Bedingungen des
geschlossenen von den Besonderheiten der Unterbringungssituation ebenso wie der
untergebrachten Klientel geprägten Settings des psychiatrischen Krankenhauses möglichst
umfassend sowohl aus rechtsdogmatischer als auch aus sozialwissenschaftlicher empirischer und
rechtsvergleichender Perspektive zu beleuchten.