Die internationalen Bemühungen um eine Harmonisierung der Rechnungslegung berühren immer mehr
auch die deutsche Rechnungslegung. Ab 2005 ist die Anwendung der IFRS für börsennotierte
Konzerne Pflicht und für den Einzelabschluss kommt sie zumindest zu Informationszwecken in
Betracht. Dem Einzelabschluss nach deutschem Bilanzrecht kommen vor allem die Funktionen der
Bemessung von Ausschüttungen und Steuern zu. Ob auch der investorenorientierte IFRS-Abschluss
dafür geeignet ist wird derzeit viel diskutiert. Die Rechnungslegungssysteme folgen
unterschiedlichen Philosophien. Das HGB stellt Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz in den
Vordergrund was sich in der starken Betonung des Vorsichtsprinzips niederschlägt. Die IFRS
dagegen orientieren sich vorrangig an den Informationsbedürfnissen der Investoren. Der
periodengerechten Gewinnermittlung kommt eine dominante Bedeutung zu während das
Vorsichtsprinzip nachgeordnet ist. Allein aus den unterschiedlichen Grundphilosophien der
Rechnungslegungssysteme sind auch für die Möglichkeiten der Bilanzpolitik Unterschiede zu
erwarten sind. Das HGB bietet eine große Zahl von Gestaltungsspielräumen durch Wahlrechte und
Ermessensspielräume. Sie erlauben zu einem großen Teil die Bildung stiller Reserven und sind
wegen der umgekehrten Maßgeblichkeit auch steuerlich motiviert. Der IASB betont seine
Bestrebungen für eine Reduzierung der Wahlrechte in IFRS-Abschlüssen und erweitert
Offenlegungspflichten. Trotzdem wird von einer verdeckten und neuen gefährlicheren Form der
Bilanzpolitik im Zuge der internationalen Bilanzierung gesprochen die aus
Sachverhaltsgestaltungen Ermessensspielräumen Wahlrechten und unbestimmten Rechtsbegriffen
resultiert und sich dem Bilanzleser weitgehend entzieht. Doch worin genau bestehen die
Unterschiede un Gefahren im Vergleich zum deutschen HGB? Die Aufgabe dieser Untersuchung ist
die Gegenüberstellung der bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten nach HGB und IFRS und das
Aufzeigen von damit verbundenen Gestaltungsspielräumen aber auch Gefahren.