In der 12. Aufl age dieser Broschüre sind allewichtigen Neuerungen enthalten die sichnach
Redaktionsschluss der 11. Aufl age imJuli 2012 bei den europäischen und
nationalenRechtsgrundlagen für sichere Maschinenergeben haben. Es war deshalb erforderlich u.a.
die Anlagen I bis XI zu aktualisieren.Die vorliegende Broschüre wurde an dieneuen und
geänderten Rechtsgrundlagendurch das Inkrafttreten des Produktsicherheitsgesetzesund der neuen
Betriebssicherheitsverordnungvom 01.06.2015 angepasst ohne die bewährten und
leserfreundlichenStrukturen zu verändern.Die europäische Rechtsentwicklung im Arbeitsschutzhat
national zu einer Verstaatlichungder Arbeitsschutzbestimmungen geführt.Die maßgebliche
Rechtsvorschrift fürdas zur Verfügung stellen und Verwenden vonArbeitsmitteln (inkl. Maschinen)
in Deutschlandist seit Juni 2015 die Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV). Wegen
desVorranges dieser staatlichen Verordnung wurdenu.a. viele maschinenspezifi sche
Unfallverhütungsvorschriftenzurückgezogen.Trotzdem haben diese Vorschriften für
Altmaschinennoch eine Bedeutung.Fast 36 Jahre lang war das in dieser Zeitmehrfach geänderte
Gerätesicherheitsgesetz(GSG) vom 24. Juni 1968 die Rechtsgrundlagefür das Inverkehrbringen und
Ausstellentechnischer Arbeitsmittel in Deutschland.Das Produktsicherheitsgesetz(ProdSG) vom 22.
April 1997 regelte das Inverkehrbringenvon Produkten die zur privatenNutzung durch Verbraucher
bestimmtwaren. Investitionsgüter wie gewerblich genutzteMaschinen und Produktionsanlagensowie
andere nur zur berufl ichen Nutzung bestimmteProdukte waren von diesem Gesetznicht
betroffen.Beide Gesetze sind im Jahre 2004 zu einemGeräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
zusammengeführt worden. Im Dezember2011 wurde dieses Gesetz durch dasneue
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)abgelöst. Eine Grundinformation zum neuenProdSG enthält Anlage
VIII dieser Broschüre.Ganz elementare Bedeutung hat das neueBMAS-Papier (04 2015) über die
wesentlichenVeränderungen von Maschinen. Im Kapitel14 wird dieses wichtige Thema
beispielhafterläutert.Erstmalig ist in dieser Broschüre eine neueRandbemerkung eingeführt
worden. Unterdem Begriff Historie fi ndet man die geschichtlichenAbläufe und Zusammenhängezu
den heute geltenden Rechtsgrundlagen.Die Verfasser wollten nicht dass diesealten und nicht
mehr gültigenRechtsgrundlagen verloren gehen.Neu ist die Anlage VII - Montageanleitung.Das
Muster einer Montaganleitung von unvollständigenMaschinen wurde auf vielfachenWunsch
aufgenommen.In der Anlage IX wird auf die EG-Änderungsrichtlinie2009 127 EG eingegangen die
am15.12.2011 in die EG-Maschinenrichtlinie integriertwurde. Für den allgemeinen Maschinen -und
Anlagenbau hat diese Änderungkeine Auswirkungen.Die Anlage X liefert Informationen zum
Akkreditierungsstellengesetzvom 1. Januar 2010.Mit diesem Gesetz wird die europäische
Forderungnach einem einheitlichem Akkreditierungssystemerfüllt.Ebenfalls neu ist die Anlage XI:
Die beidensehr aktuellen Themen Guide 2.1 und dasREFIT-Programm zur EG-Maschinenrichtliniegeben
Informationen und einen Ausblickauf mögliche Entwicklungen.