Der fünfte Band der Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht dokumentiert die
Vorträge der 22. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht die am 11. und 12. März 2019 in
Eichstätt zum Thema Kirchliches Arbeitsrecht in sicheren Bahnen? stattgefunden hat.Der
Grundstein des kirchlichen Arbeitsrechts wurde vor 100 Jahren mit der Weimarer Reichsverfassung
vom 11. August 1919 gelegt. Die Art. 136 bis 139 und 141 WRV die das Staatskirchenrecht
regelten wurden dann am 23. Mai 1949 in Art. 140 Grundgesetz vollinhaltlich übernommen.Vor
allem das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Art. 137 Abs. 3 WRV bildet bis heute
die verfassungsrechtliche Grundlage für den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht.Aus diesem
Anlass und auf dem Hintergrund der beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre
2018 mit den Folgeurteilen des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Auferlegung von
Loyalitätsobliegenheiten untersuchten die Beiträge aus unterschiedlicher Perspektive wie
kirchliches Arbeitsrecht die Arbeitsbedingungen von über 1 3 Millionen Beschäftigten in
kirchlichen Einrichtungen auch in Zukunft sichern kann:- 100 Jahre Art. 137 Abs. 3 WRV - Welche
Tragweite hat das kirchliche Arbeitsrecht noch?- Loyalitätserwartungen für den Dienst in der
Kirche- Dritter Weg zwischen Markt und Daseinsvorsorge- Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht-
Neue Entwicklungen des Mitarbeitervertretungsrechts- Sicherung der Arbeitsbedingungen in der
Pflege- Auswirkungen der Digitalisierung in der Pflege - Sicherung des Datenschutzes- Sicherung
der kirchlichen Altersversorgung