Die Bedeutung des Ordnungswidrigkeitenrechts hat in den letzten Jahren allgemein stark
zugenommen. Sie nimmt besonders für den Bereich der Online-Medien weiter zu. Allein die
Bußgeldvorschrift im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) enthält
zwischenzeitlich Vorsatz- und Fahrlässigkeitstatbestände für Rundfunkveranstalter die unter 28
Nummern aufgelistet sind sowie 29 Nummern mit weiteren Vorsatztaten manche Tatbestände
enthalten mehrere Varianten. Ordnungswidrigkeiten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags des
Telemediengesetzes und weiterer Gesetze kommen hinzu. Einzelne Geldbußen können Größenordnungen
von mehreren hunderttausend Euro erreichen. Das Rechtshandbuch über Ordnungswidrigkeiten in
Rundfunk und Telemedien gilt zwischenzeitlich als Standardwerk. Es ist auf die Bedürfnisse der
Praxis zugeschnitten ohne auf wissenschaftlichen Anspruch zu verzichten. Mit einem Ãœberblick
über den praxisrelevanten allgemeinen Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts ausführlichen
Erläuterungen der materiellen Bußgeldtatbestände und wichtigen Hinweisen zum Verfahrensrecht
gibt das Handbuch Orientierung in einem vielgestaltigen Rechtsgebiet mit nicht immer einfach zu
bestimmenden Zuständigkeiten der Bußgeldbehörden. Anspruch ist es Anbietern von Telemedien
Plattformbetreibern und Rundfunkveranstaltern das Rüstzeug für eine sorgfältige Compliance an
die Hand zu geben. Das erscheint gerade vor dem Hintergrund der Aufsichtspflichtverletzung von
Geschäftsführern ( 130 OWiG) und hoher Verbandsgeldbußen die gegen das Unternehmen verhängt
werden können ( 30 OWiG) als unverzichtbar. Genauso finden Bußgeldbehörden Staatsanwälte und
Strafrichter hier die notwendigen Informationen zur richtigen Beurteilung der
Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien zu denen erst spärliche Rechtsprechung
existiert. Der Autor leitet als Justiziar den Bereich Recht der Bayerischen Landeszentrale für
neue Medien in München und ist Honorarprofessor an der rechts- und
wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er kommentiert
die Bußgeldbestimmungen im führenden Loseblattkommentar von Hartstein Ring Kreile Dörr Stettner
Cole zum Rundfunkstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie die
Bußgeldvorschriften des Telemediengesetzes im neuen Online-Kommentar von Gersdorf Paal BeckOK
Informations- und Medienrecht. Darüber hinaus hat sich der Autor als Initiator und
Mitherausgeber des Loseblattkommentars von Bornemann v.Coelln Hepach Himmelsbach Lörz zum
Bayerischen Mediengesetz sowie mit zahlreichen Veröffentlichungen in juristischen
Fachzeitschriften einen Namen gemacht. Das in vierter neu durchgesehener Auflage vorliegende
Rechtshandbuch über Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien erschien in der Erstauflage
2001 unter dem Titel Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Mediendiensten.