Elternunterhalt - zahlen Sie nicht zu viel - oder auch gar nichts!Verwandte in gerader Linie
sind verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren heißt es in Paragr.1601 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB). Natürlich: Eltern müssen für ihre Kinder sorgen und Geschiedene zahlen
Unterhalt für den oder die Ex. Was jedoch nur wenige wissen: Das gilt auch umgekehrt - Kinder
müssen auch ihren Eltern Unterhalt zahlen.Unterhaltspflicht für bedürftige ElternEin Fall wie
er immer öfter vorkommt: Gebrechliche Eltern müssen ins Pflegeheim können die Kosten dafür
aber nicht selber aufbringen. Da springt dann Vater Staat ein und unterstützt sie mit
Sozialhilfe. Das ist seine Pflicht - schnell jedoch wendet er sich an die Kinder und fordert
von diesen die entstehenden Kosten als Elternunterhalt zurück.Müssen Sie wirklich
Elternunterhalt zahlen?Aber stehen Sie wirklich in der Pflicht zu zahlen? Schließlich haben Sie
selbst Kinder zu versorgen oder müssen vielleicht einen hohen Kredit für Ihr hart erworbenes
Eigenheim abbezahlen. Und Geld zum Leben brauchen Sie für sich und Ihre eigene Familie ja auch.
Hier entsteht leicht ein Konflikt denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und
beide Seiten haben ihre berechtigten Interessen: Während der Staat möglichst viel
Elternunterhalt zurück bekommen möchte möchten Sie so wenig wie möglich bezahlen.Selbstbehalt
Schonvermögen und HaushaltsersparnisSchonvermögen steht Ihnen natürlich auch in diesem Falle
zu. Wie hoch ihr Selbstbehalt sowie Ihre Haushaltsersparnis ausfallen und wie Sie Ihren zu
zahlenden Elternunterhalt berechnen erklärt die Juristin Christina Klein in ihrem
Praxisratgeber: Was also kann der Staat überhaupt von Ihnen fordern? Wie wird Ihre
Leistungsfähigkeit (so das BGB) sprich: Ihre Zahlungsfähigkeit bestimmt? Was ist wenn Sie
selber nur ein geringes Einkommen haben? Wird etwa auch Ihr Privatvermögen angetastet? Und was
ist wenn Sie bereits andere Unterhaltsverpflichtungen haben etwa aus einer Scheidung? Oder
wenn Sie für Ihre eigene Altersvorsorge laufende Zahlungen leisten müssen? Hierüber müssen Sie
umfassend Auskunft geben. Danach wird Ihr so genannter Selbstbehalt ermittelt - der Betrag der
Ihnen für Ihre berechtigten Belange verbleiben muss.Dabei entscheidet immer Ihre konkrete
Lebenssituation. Tipp: Diese können Sie durchaus beeinflussen damit die Unterhaltszahlungen
Sie nicht erschlagen. Welche Möglichkeiten da bestehen und wie Sie Ihr Schonvermögen sichern
das zeigt Ihnen dieser Ratgeber.Elternunterhalt richtig berechnenEs gibt zudem eine Reihe von
so genannten Billigkeitsgründen durch die Ihre Belastung gemindert zeitlich begrenzt wird
oder gar ganz entfallen kann. All das wird in diesem Leitfaden zum Elternunterhalt leicht
verständlich aber gleichzeitig juristisch korrekt dargestellt. Und damit Sie sehen an welchen
Rädchen Sie drehen können liefert die Autorin Ihnen sieben detaillierte Beispiele zur
Berechnung aus der Praxis dieSie sofort auf Ihren Fall anwenden können.