Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) das in seinen
wesentlichen Teilen zum 1.1.2024 in Kraft treten wird zielt auf eine grundlegende und zugleich
systemkonforme Überarbeitung des geltenden Personengesellschaftsrechts ab. Leitgedanken der
Reform sind . die Konsolidierung des GbR-Rechts (d.h. die gesetzliche Anerkennung der
Rechtsfähigkeit der GbR und der komplementären persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter) sowie
. eine Modernisierung des Personengesellschaftsrechts insgesamt (einschließlich des Rechts der
Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft). Nach dem Regelungskonzept der
geltenden §§ 705 ff. BGB ist die GbR eine nicht rechtsfähige zur Durchführung einer begrenzten
Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgemeinschaft. In ihren Grundzügen sind die
Regelungen zur GbR seit über 100 Jahren nicht mehr verändert worden. Durch das MoPeG erfolgt
eine Anpassung der GbR an die heutigen Bedürfnisse (z.B. Rechtsfähigkeit der GbR
Umwandlungsfähigkeit der GbR). Von diesen Anpassungen sind z.B. auch die KG und die OHG da
diese Ausgestaltungen der GbR sind betroffen. Durch die Einrichtung eines neuen
Gesellschaftsregisters soll das Publizitätsdefizit der GbR behoben werden. Die Anmeldung ist
zwar grundsätzlich freiwillig und keine Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsfähigkeit.
Die Eintragung der GbR in Objektregister (z.B. ins Grundbuch oder Handelsregister) ist jedoch
von einer vorherigen Eintragung im Gesellschaftsregister abhängig. Von der Reform sind aber
nicht nur die zukünftig zu gründenden Personengesellschaften betroffen. Vielmehr müssen sich
auch die bestehenden Personengesellschaften an die neue Situation anpassen. Diese große Reform
des Personengesellschaftsrechts stellt die Rechtsanwender vor neue Herausforderungen in der
Praxis. Die Gesamtdarstellung der Reform soll ihnen einen schnellen Überblick über die
zentralen Änderungen und die damit einhergehenden Konsequenzen verschaffen. Das neue Regelwerk
wird durch Professor Ring umfassend und verständlich dargelegt.