Was ist die Einheit des Rechts wenn im weltgesellschaftlichen Zusammenhang unterschiedlichste
Formen des Rechts koexistieren und konkurrieren? Eine soziologisch orientierte Rechtstheorie
auf Höhe der Zeit muss sich die Aufgabe stellen einen neuen Begriff der Einheit des Rechts in
der Vielfalt seiner Gestalten und Geltungsformen zu finden. Die vorliegende Studie führt dazu -
unter empirischem Bezug auf den für diese Frage exemplarischen neueren globalen
Rechtspluralismus - eine grundlagentheoretische Revision etablierter rechtssoziologischer
Paradigmen durch namentlich der konkurrierenden funktionalistischen und normativistischen
Theorien. Die wachsende Bandbreite rechtlicher Sinn- und Handlungshorizonte kann weder durch
den systemtheoretischen Monismus der Funktionssysteme noch durch einen normativen Enthusiasmus
der Gesellschaft durch das Recht integrieren will hinreichend ausgemessen und begriffen
werden. Eine normativ motivierte Moralisierung systemtheoretischer Analysen der funktional
differenzierten Gesellschaft das heißt die Flucht nach vorn in eine »Kritische Systemtheorie«
löst indessen das Problem ebenso wenig wie das halbherzige Zugeständnis normativer
Rechtskonzeptionen an Momente der funktionalen Verselbständigung positiven Rechts.Die in dieser
Arbeit angestrebte empirisch tiefenscharfe Überarbeitung der theoretischen Rechtssoziologie
muss tiefer ansetzen als die eklektizistische Montage von System- und Handlungstheorie
erlaubt. Dazu muss unter anderem die konstruktivistische Fixierung auf die moralische
Indifferenz des positiven Rechts überwunden werden ohne in die normative Beobachtung erster
Ordnung zurückzufallen. Eine Theorie multipler Differenzierung die rechtliche Bezugnahmen auf
außerrechtliche Zusammenhänge als spezifische Übersetzungsformen verständlich macht liefert
dafür die Grundlage. Auf diese Weise gewinnt die Arbeit den begrifflichen Spielraum für eine
theoretische Neubestimmung der Lage des modernen Rechts innerhalb der Übersetzungsverhältnisse
zwischen vielfältigen typenverschiedenen und auf heterogene Geltungsansprüche gestützten
Formen rechtlicher Handlungskoordination.