Zum 01.01.2004 trat in Deutschland das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) in Kraft das
Steuerunehrlichen die zeitlich befristete Möglichkeit einer Amnestie eröffnete oder wie es die
Bundesregierung ausdrückte: Die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung soll eine Brücke zurück
in die Steuerehrlichkeit bieten. Die Amnestie war in ihrer Ausgestaltung auf den typischen Fall
der Kapitalanlage in einer ausländischen Steueroase ausgerichtet . Hauptziel der Amnestie war
daher v.a. die ordnungsgemäße Versteuerung ausländischer Erträge von deutschen
Steuerpflichtigen. Steuerunehrliche standen damit vor einem Entscheidungsproblem. Wollten sie
zuvor steuerehrlich werden so konnten sie dies nur durch Abgabe einer Selbstanzeige erreichen.
Die Amnestie bot diesem Personenkreis eine weitere Alternative. Weiterhin blieb Betroffenen
auch die Option untätig zu bleiben jedoch ist dies mit einem entsprechenden schwer
quantifizierbaren Entdeckungsrisiko verbunden. Sofern der Entschluss zur Rückkehr in die
Steuerehrlichkeit einmal gefasst wurde können vor dem Hintergrund einer Amnestie
Indifferenzüberlegungen angestellt werden auf welche dieses Buch eingeht und welches es
exemplarisch erläutert.