Die neue Verordnung zum Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker -in trat am 1. August 2013 in
Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.Die Abschlussprüfung Teil 2 bezieht sich auf die
gesamten Ausbildungsinhalte gemäß Verordnung und Rahmenlehrplan.Der Leitfaden der PAL für die
Abschlussprüfung Teil 2 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung die
vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeiteten Gliederungen und Übersichten sowie einen
vollständigen schriftlichen Aufgabensatz und die Formulare für die Arbeitsaufgabe.Die regulären
Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 2 wurden von der PAL erstmalig für die Prüfung im
Winter 2015 16 angeboten.