Am 1. August 2015 trat die Verordnung vom 25. Juni 2015 über die Berufsausbildung im staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf Textil- und Modenäher Textil- und Modenäherin in Kraft. Die
Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Die Zwischenprüfung wird zum Anfang des zweiten
Ausbildungsjahrs durchgeführt.Der Leitfaden der PAL für die Zwischenprüfung enthält allgemeine
Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25. Juni 2015 und die vom zuständigen
PAL-Fachausschuss erarbeitete Struktur der Prüfung sowie einen vollständigen schriftlichen und
praktischen Musteraufgabensatz. Die regulären Prüfungsunterlagen zur Zwischenprüfung werden von
der PAL erstmalig für die Prüfung im Herbst 2016 angeboten.