Die Arbeitsinspektion ist die wichtigste Behörde in Österreich zur Wahrnehmung des
ArbeitnehmerInnenschutzes und ist Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie unterliegt daher den
diversen Erwartungshaltungen von z. B. den Arbeitgeberinnen bzw. den Arbeitgebern. Da der Staat
das Zusammenleben von Menschen durch Anordnungen regelt und auch die Arbeitsinspektion
Anordnungen zu vollziehen hat sollten die Normadressaten diese Anordnungen auch verstehen. Um
die Verwirklichung der Anordnungen zu sichern sind bestimmte Sanktionen festgelegt welche
mitunter auch in einem Verwaltungsstrafverfahren enden können. Dieses ist jedoch kein
Selbstzweck und naturgemäß nicht positiv konnotiert. Vielmehr sollte es das Ziel des
Verwaltungsstrafverfahrens sein die Bestrafte bzw. den Bestraften zukünftig von unrechtmäßigem
Handeln abzuhalten. Ob jedoch ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren eine
Bestrafte bzw. einen Bestraften wirklich zu einer geänderten Einstellung zu den
ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und auch zur Arbeitsinspektion bewegt war nicht bekannt
und wurde dahingehend Forschungsbedarf erkannt. Weiters beschäftigt sich die Studie auch mit
der Thematik der Wahrnehmung eines etwaig ethischen Handelns durch Organe der Arbeitsinspektion
im Umfeld des Bereichs der Feststellung von Übertretungen deren Nichtbehebung und des
folgenden Verwaltungsstrafverfahren.