Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche
Zwecke. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige die nicht zur Buchführung verpflichtet
sind und auch tatsächlich keine Bücher führen ihren Gewinn aus dem Überschuss der
Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine
umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird
grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen.
Die Fragen die sich hierbei stellen gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem
ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend. Neben dem berechtigten
Personenkreis der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf und
der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit
der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung Kleinunternehmerregelung) auswertungstechnische
Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR Taxonomie) herausgearbeitet. Mit
Hilfe der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters können weitere wichtige Aufzeichnungen im
Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse
Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit
Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen
wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung
sinnvoll sein. Mit der 3. Auflage werden gesetzliche Änderungen aufgegriffen die den
Anwendungsbereich aber auch einzelne inhaltliche Aspekte der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3
EStG betreffen z. B. - Umsatz- JÜ-Grenze in § 241a HGB - Umsatz- Gewinngrenze in § 141 AO -
GoBD - Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege - Voraussetzungen und Möglichkeiten für
Sonderabschreibungen - Schwellenwert für Ist-Besteuerung etc. Für Detailfragen auch zu den
Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer die Steuerberatungskanzlei der richtige
Ansprechpartner.