Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche
Zwecke. Nach 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige die nicht zur Buchführung verpflichtet sind
und auch tatsächlich keine Bücher führen ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen
über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung
und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die
Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen die sich hierbei
stellen gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen
von Kreditanfragen nicht ausreichend. Neben dem berechtigen Personenkreis der die
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf und der grundlegenden
Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer
(Ist- und Sollversteuerung Kleinunternehmerregelung) auswertungstechnische Aspekte sowie die
Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR Taxonomie) herausgearbeitet. Mit Hilfe des
steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse
Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit
Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen
wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung
sinnvoll sein. In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD
Sonderabschreibungen (neue 7b 7c EStG) EÜR-Taxonomie Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu
den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Für Detailfragen auch
zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige
Ansprechpartner.