Bedingt durch den Grundsatz des par conditio creditorum bewirkt der Eintritt der materiellen
Insolvenz bei einer juristischen Person eine erhebliche Steigerung der Haftungsrisiken ihrer
leitenden Organe. Praktisch besonders bedeutend ist die Haftung wegen Masseschmälerung gemäß
15b InsO. Zur Vermeidung bedarf es einer strengen Überwachung auf Grundlage einer sorgfältigen
Ertrags- und Liquiditätsplanung. Flankierend können persönliche Risiken auch durch den
Abschluss einer D&O-Versicherung begrenzt werden. Das Vorhandensein einer D&O-Versicherung kann
nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch eine Haftungsinanspruchnahme auch begünstigen.
Durch den Versicherer findet der Insolvenzverwalter stets einen liquiden Anspruchsgegner vor.
Zudem ist er durch die Gläubigerinteressen obligiert.Die besonderen Risiken einer Insolvenz
kennend versuchen Versicherer die Versicherbarkeit der Haftung leitender Organe beherrschbar
werden zu lassen. Hierzu wurden unzählige Klauseln erstellt die das Vertragsvertragsverhältnis
insbesondere mit Blick auf den Fortbestand und den Deckungsumfang speziell für den
Insolvenzfall regeln. Da solche Klauseln den Versicherungsschutz ganz massiv einschränken
können ist ihre Wirksamkeit in Rechtsprechung und Literatur oftmals umstritten.Gegenstand des
Werks ist die Untersuchung der Wirksamkeit solcher insolvenzspezifischer Klauseln. Aufgezeigt
werden typische Gefahren die bei Abschluss eines Versicherungsvertrags dem Erstellen
allgemeiner Versicherungsbedingungen oder der Anspruchsdurchsetzung berücksichtigt werden
müssen. Das Buch richtet sich damit an alle Rechtsanwender im Bereich des Versicherungs- und
Insolvenzrechts. Dies sind Rechtsanwälte die auf die Durchsetzung und Abwehr von Haftungs- und
Deckungsansprüchen aus der D&O-Versicherung insbesondere im Fall eines Insolvenzverfahrens
spezialisiert sind. Insbesondere richtet sich das Buch aber auch Sanierungsberater und
Insolvenz- bzw. Sachwalter sowie Inhouse-Juristen von Versicherern die mit der Erstellung
allgemeiner Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung befasst sind.