Vereine rechtssicher gründen und führen Es gibt sie in Deutschland so oft wie in keinem anderen
Land der Welt: Vereine . Sie übernehmen mit ihrem ehrenamtlichen und unentgeltlichen Engagement
wichtige gesellschaftliche Funktionen und Aufgaben. Gemeinnützige Vereine sind daher von der
Zahlung von Steuern befreit . Unser Ratgeber Vereine rechtssicher gründen und führen leitet Sie
rechtssicher durch die Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt und alle weiteren Phasen
der Vereinsgründung und Arbeit in einem Verein. Was Sie bei der Gründung eines Vereins beachten
müssen In allen Phasen der Entstehung oder Gründung eines Vereins gilt es Regeln und
Vorschriften zu beachten damit die Rechtsform des Vereins auch sicher umgesetzt wird.
Grundlage des Vereinslebens ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder und der
Verantwortlichen . Dieses bürgerschaftliche Engagement leistet einen unschätzbaren Beitrag für
das gesellschaftliche Leben. Für den Zweck Ihres Vereins können Sie das Statut der
Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen. Wie dies geht welche Stolperfallen auf Sie warten
und wie Sie diese umgehen lesen Sie in unserem Ratgeber Vereine rechtssicher gründen und
führen. Die Phasen der Vereinsgründung Wir begleiten Sie durch die Vielzahl an Fragestellungen
einer Vereinsgründung und wissenswerten Basics rund um die Rechtsform eines Vereins. Dabei geht
es insbesondere um: die einzelnen Phasen der Vereinsgründung den Erwerb und das Ende der
Mitgliedschaft im Verein die Rechte und Pflichten der Mitglieder und deren Haftung die Rechte
der Mitgliederversammlung und deren Ablauf den Vereinsvorstand dem die Vertretung und
Geschäftsführung des Vereins obliegt die Haftung des Vereins und der Vereinsorgane den
Datenschutz im Verein sowie steuerliche Fragen hinsichtlich des ehrenamtlichen Engagements.
Erwerb und das Ende der Mitgliedschaft Wie viele Mitglieder muss ein Verein haben darf ich die
Eigenschaften von Mitgliedern bestimmen und wie hoch darf ein Mitgliedsbeitrag sein? Auch wie
Sie zu einem beschlussfähigen Gremium für die Gründung des Vereins (Gründungsmitglieder) kommen
wird anhand des Ratgebers geklärt. Wie muss die Satzung aussehen und was muss diese regeln?
Gibt es allgemeine Hinweise häufig gestellte Fragen? Checkliste Vereinsgründung Unser Ratgeber
Vereine rechtssicher gründen und führen erklärt Ihnen wie viele Gründungsmitglieder für die
Vereinsgründung erforderlich sind wie eine Gründungsversammlung abläuft und was darin
passieren muss was Sie bei der Wahl des Vorstands beachten müssen wie die Eintragung und
Anmeldung Ihres Vereins beim Vereinsregister Registergericht abläuft. Rechte und Pflichten der
Mitglieder und deren Haftung Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Mitgliedschaft in
einem Verein? Wer darf überhaupt Mitglied werden? Und kann die Vereinssatzung regeln dass es
verschiedene Arten von Mitgliedern gibt - die dann entsprechend verschiedene Rechte und
Pflichten haben und vielleicht auch unterschiedlich hohe Mitgliedsbeiträge bezahlen? Wie hoch
dürfen Mitgliedsbeiträge generell sein und wofür darf der Verein sie einsetzen? Auch bei der
Beantwortung dieser Fragen hilft Ihnen der Ratgeber Vereine rechtssicher gründen und führen !
Mitgliederversammlung: Ablauf Rechte und Zweck Die erste Hürde die es bei einer
Mitgliederversammlung zu meistern gilt ist die Einladung. Denn wer wann und wie eingeladen
wird - und von wem - ist genau geregelt. Werden die strengen Vorschriften zur Einladung zur
Mitgliederversammlung nicht eingehalten können die dort gefassten Beschlüsse angefochten
werden. Das wird Ihnen nicht passieren! Der Ratgeber Vereine rechtssicher gründen und führen
führt Sie sicher durch die Mitgliederversammlung und hilft Ihnen alle Vorschriften
einzuhalten. So stellen Sie sicher dass Ihre Mitgliederversammlung korrekt abläuft und
beschlussfähig ist. Vereinsvorstand: Welche Aufgaben Rechte und Pflichten hat er? Neben der
Mitgliederversammlung ist der Vorstand ein weiteres zwingendes Organ des Vereins. Er vertritt
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird durch Bestellung in sein Amt
berufen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Nähere Bestimmungen
über die Zusammensetzung die Wahl die Amtsdauer die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands
werden in der Vereinssatzung geregelt.