Im Rahmen der Leichenschau ist die letztendliche Todesursache zu benennen die in einer
Todesursachenkaskade auf ein Grundleiden zurückzuführen ist. Beim Grundleiden handelt es sich
um die zum Tode führende Erkrankung bei der letztendlichen Todesursache um die Art des
Todeseintritts bei einer bestimmten Grundkrankheit. Von ärztlichem und wissenschaftlichem
Interesse sind: - Woran sterben Menschen die an bestimmten Krankheiten leiden (artria mortis)
als Komplikation oder Folgezustände der Hauptkrankheit und - Die Statistik der
Todeskrankheiten: nicht die artia mortis sind von Bedeutung sondern die Frage wie viele
Menschen an einer bestimmten Erkrankung (Grundleiden) versterben.Bei erwarteten Todesfällen
sollte immer eine sichere Angabe von Grundleiden und Todesursache möglich sein. Dies ist bei
nicht erwarteten Todesfällen deutlich schwieriger. Bei der Angabe einer Todesursachenkaskade
kann man sich konzeptioneller und didaktischer Hilfsmittel bedienen z. B. Graduierung
morphologischer und klinischer Befunde hinsichtlich ihrer todesursächlichen Dignität und
sogenannter Sterbenstypen (thanatologische Brücke zwischen Grundleiden und Todesursache). Diese
didaktischen Hilfsmittel werden dargestellt und aus Literatur sowie realem Untersuchungsgut
akzeptable und nicht akzeptable Todesursachenkaskaden referiert. Nach wie vor gilt die Mahnung
des Pathologen Johannes Orth (1908): Die Feststellung der Todesursache ist eine ernste Aufgabe
die niemals schablonenhaft erledigt werden darf und bei der stets der Zweck zu welchem die
Feststellung erfolgt fest im Auge gehalten werden muss. Jeder einzelne Fall ist als ein
eigenes Problem zu betrachten das für sich aus den besonderen Verhältnissen des Falles heraus
entschieden und gelöst sein will.