Bringen Sie Ihr Fahrzeug auf den aktuellen Stand der Lichttechnik! Die OSRAM NIGHT BREAKER® LED
ist die erste legale LED-Nachrüstlampe mit Straßenzulassung für die einfache Umrüstung
(Retrofit) auf LED-Beleuchtung. Nach dem Einbau profitieren Sie von einer dauerhaft besseren
Sicht und Sichtbarkeit im Straßenverkehr. In heutigen Neuwagen sind LED-Vollscheinwerfer
bereits weit verbreitet. Mit den NIGHT BREAKER® LED H7-Kfz-LED-Nachrüstlampen von OSRAM sind
Sie erstmals in der Lage die Frontbeleuchtung (nur das Abblendlicht ist legal) Ihres
Gebrauchtfahrzeuges auf den neusten Stand der Technik zu bringen. Die Umrüstung auf modernes
LED-Licht hat viele Vorteile: Die Nachrüstlampe bietet ein bis zu 220% helleres und
weitreichendes Licht (im Vergleich zu den Mindestanforderungen der ECE R112) mit
tageslichtähnlicher Farbtemperatur - eine ganz neue Lichtqualität gegenüber der Halogenlampe.
Zudem besticht sie durch eine hohe Betriebslebensdauer - durch die längere Haltbarkeit ist sie
sehr umweltfreundlich und verursacht entsprechend geringere Wartungskosten. Die NIGHT BREAKER®
LED ist bereits für viele Fahrzeugtypen verfügbar wobei die Liste der umrüstfähigen Fahrzeuge
ständig erweitert wird. Die eigene Zulassung (ABG) erhalten Sie in folgenden Schritten:
Schritte vor dem Lampenkauf: Prüfung Sie über die Kompatibilitätsliste (im Downloadbereich oder
über die offizielle OSRAM-Seite [osram.de ledcheck] ob Ihr Fahrzeug mit den OSRAM H7- NIGHT
BREAKER® LED -Kfz-Nachrüstlampen kompatibel ist Vergleichen Sie die
Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Kompatibilitätsliste mit der Nummer auf den
Scheinwerfern Ihres Autos Schritte nach dem Lampenkauf Über einen QR-Code auf der
Produktverpackung (OSRAM Trust Label) erhalten Sie Ihre Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
alternativ geben Sie den 7-stelligen Code auf dem OSRAM Trust Label in die OSRAM Trust App ein
Drucken Sie die ABG aus und führen Sie sie stets auf Fahrten mit sich Befestigen Sie den
Genehmigungs-Aufkleber im Motorraum Ihres Fahrzeugs Der Austausch ist sehr einfach und meist
sogar ohne Werkzeug möglich (orientieren Sie sich am Einbauvideo unter den Produktbildern). Je
nach Fahrzeugtyp ist zusätzlich ein CAN-Bus-Adapter zur Anpassung an die Fahrzeugelektronik
bzw. ein Lampenadapter für das Einsetzen der NIGHT BREAKER® LED erforderlich. Achtung: Die
Straßenzulassung ist nur mit original OSRAM Zubehör gegeben! Im Anschluss an die Installation
lassen Sie sich die Scheinwerfer ganz einfach durch eine Werkstatt einstellen. Erste legale
H7-LED-Lampe für Abblendlicht mit Straßenzulassung und fahrzeugspezifischer ABG* Große
Reichweite mit einem Lichtstrom von 1500 lm (±10 %) Helles tageslichtähnliches LED-Licht 6000
K Leuchtbereich mit starkem Kontrast u. a. verbesserter Blendschutz des Gegenverkehrs (50 %)
für eine sicherere Fahrt Bis zu 220% höhere Lichtstärke als eine H7-Halogenlampe (im Vergleich
zu den minimalen ECE R112 Anforderungen) Bis zu 5x längere Lebensdauer als eine Halogenlampe
Für viele Fahrzeugtypen verfügbar** z. B. Audi A3 A4 Ford Mondeo u. v. m. Selbsteinbau
möglich mit Schritt-für-Schritt-Montageanleitung Sockelnorm: PX26d Kabellänge: 110 mm Mit
max. 19 W Leistungsaufnahme strom- und damit kraftstoffsparender als eine 55-W-Halogenlampe
Verwendbar in 12-V-Fahrzeugen Verwendung nur im Rechtsverkehr Integrierter Verpolschutz Abm.
Leuchtmittel (Ø x L): 13 8 x 43 6 mm Hinweise: *Gemäß §22a StVZO ist es bei der Nutzung der
NIGHT BREAKER® LED erforderlich eine ausgedruckte Version der Allgemeinen Bauartgenehmigung
(ABG) mitzuführen. Die Dateiversion erhalten sie in zwei einfachen Schritten über den QR-Code
auf der Verpackung. **Bitte vergewissern Sie sich dass Ihr Fahrzeug mit der Kfz-Nachrüstlampe
kompatibel ist und welches Zubehör es ggfs. benötigt. Die Liste aktuell kompatibler Fahrzeuge
finden Sie im Download-Bereich oder auf der offiziellen OSRAM-Seite ( https: www.osram.de am
night-breaker-led night_breaker_led_kompatibilitaetsliste.jsp ). Information zum ABG
Bestandschutz: Die ABG (=Allgemeine Bauartgenehmigung) genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre
und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Auf Sie als Kunde hat dies keinen
Einfluss. Wenn Sie die NIGHT BREAKER® LED erwerben haben Sie einen generellen Bestandschutz
und können das Produkt auch nach Ablauf der 2 Jahres-Frist weiterhin legal in Ihrem Fahrzeug
auf öffentlichen Straßen nutzen.