Finanzinstrumente öffentliche Übernahmeangebote und multilaterale Systeme - In der Rom I-VO
wendet der europäische Gesetzgeber aus dem Kapitalmarktrecht bekannte Begriffe erstmalig auch
im Internationalen Privatrecht der vertraglichen Schuldverhältnisse an. Er stellt in Art. 6
Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO verschiedene Fallgruppen mit Kapitalmarktbezug auf in denen der
Schutz des Verbrauchers unter der besonderen Kollisionsregel für Verbraucherverträge in Art. 6
Rom I-VO entfällt. Andrea Isabell Dicke untersucht den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 4 lit.
d und e Rom I-VO und entwickelt hierzu ein verordnungsautonomes Verständnis der
kapitalmarktrechtlichen Begriffe unter systematischer Heranziehung der Auslegungskriterien des
EuGH. Sie stellt dar welche vertraglichen Rechte und Pflichten diese Regelungen erfassen und
überprüft sie im Hinblick auf ihre praktische Relevanz.