Wenn es um den Schutz des Urhebers auf der Ebene der Rechtseinräumung geht rückt 31 Abs. 5
UrhG in den Vordergrund. Die Norm ist Ausdruck einer grundsätzlichen Bindung der
Rechtseinräumung an den Vertragszweck. Max Burda ordnet die Normsituation in ihren historischen
und normtheoretischen Zusammenhang ein und betrachtet ihren vielschichtigen d.h. tatsächlichen
wie rechtlichen Wandel. Dies wirft vor allem die Frage nach der Legitimität der Vorschrift auf.
Damit bekommt die Diskussion um eine Kontrollmöglichkeit auf der Rechteebene vor dem
Hintergrund des Effektivitätsdefizits der32 ff. UrhG besondere Bedeutung. Der Autor diskutiert
eine mögliche Anpassung der Norm de lege ferenda und unterbreitet einen auch auf europäischer
Ebene tragfähigen Reformvorschlag der die Zweckbindung im Urhebervertragsrecht wieder stärker
betont und die Schutzkonzepte auf der Rechte- und Vergütungsebene sinnvoll miteinander
verknüpft.