Deutschland und Italien gehen im Bereich des Notstandsrechts unterschiedliche Wege. Während
Italien im permanenten Ausnahmezustand zu leben scheint ist die Notgesetzgebung in Deutschland
verpönt. Woher rührt dieser unterschiedliche Zugang? Wesentlich divers verläuft die
Verfassungsentwicklung erst mit den beiden Nachkriegsverfassungen von 1948 49. Malte Becker
untersucht die Debatten die hier um die Gestaltung der Notstandsgesetzgebung geführt wurden.
Dabei wird deutlich dass die den Beratungen zu Grunde liegende juristische Methodenlehre die
Herangehensweise maßgeblich bestimmt.