Rechtsprechung bedeutet nicht nur das Finden und Aussprechen des Rechts sondern immer auch die
Aufklärung dessen worüber das Gericht im Einzelfall entscheiden soll. Traditionell beschäftigt
sich die deutsche Rechtswissenschaft mit Rechtsprechung vor allem unter dem Gesichtspunkt der
Rechtsinterpretation. Die nicht weniger wichtige Feststellung des relevanten Sachverhalts
erfährt hingegen nur selten Aufmerksamkeit. Dies gilt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in
noch stärkerem Maße als für die Zivil- und Strafgerichte. Maria Geismann untersucht das
rechtliche Koordinatensystem innerhalb dessen die Verwaltungsgerichte die Tatsachengrundlage
für ihre Entscheidungen festlegen. Sie betrachtet die verwaltungsgerichtlichen
Funktionsbedingungen und -grenzen im Lichte ihrer legitimationstheoretischen Grundlagen und des
gesetzlichen Auftrags zur Wahrheitssuche ebenso wie die spezifische Rolle der Verwaltung im
Prozess.