Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung
sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt dass der Beschuldigte das
prozessuale Recht hat vollständig zeitweise und partiell zu den Tatvorwürfen zu schweigen
ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklärung zusteht. Die Schrift
erörtert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegünstigenden Prozessverhaltens im
Rahmen der Beweiswürdigung und Strafzumessung und untersucht die Konsequenzen prozessualer
Wertentscheidungen für die Auslegung einzelner Straftatbestände. Darüber hinaus geht es um die
Frage ob dem materiellen Strafrecht eine allgemeine Wertentscheidung für die Privilegierung
des Selbstbegünstigungsstrebens des Beschuldigten entnommen werden kann.