Religionsgemeinschaften bedürfen einer rechtlichen Verfassung wenn sie den mit ihrem auf das
Jenseits ausgerichteten Heilsprogramm verbundenen diesseitigen Auftrag erfüllen wollen. Sie
wirken dabei unter zwei Rechtsordnungen: einerseits sind sie dem staatlichen Recht unterworfen
andererseits unterliegen sie einer verbindlichen religiösen (Binnen-)Ordnung. Emanuel V.
Towfigh untersucht im Hinblick hierauf das deutsche Religionsverfassungsrecht und - in dieser
Tiefe erstmalig - das religiöse Organisationsrecht der Bahai sowie das Zusammenwirken der
beiden Rechtsordnungen.