Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2021 (FPV 2021) inkl. aller Anlagen.
Kernelemente der FPV 2021 sind der Fallpauschalen- sowie der Pflegeerlöskatalog. Das InEK
konnte dabei bereits erste Schritte zur Abbildung von Patienten mit einer COVID-Erkrankung im
Fallpauschalensystem für 2021 vollziehen. Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten
der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein
krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert. Die Ausgestaltung des neuen
Finanzierungsrahmens ab 2020 stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner
Einführung dar. Die DRGs ohne Pflegepersonalkosten werden als aG-DRGs bezeichnet.