Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2023 (FPV 2023) sowie den Fallpauschalenkatalog
den Katalog ergänzender Zusatzentgelte und den Pflegeerlöskatalog. Seit dem Jahr 2020 werden
die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über
ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert. Die Ausgestaltung des neuen
Finanzierungsrahmens ab 2020 stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner
Einführung dar.