Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2022 (FPV 2022) sowie den Fallpauschalenkatalog
den Katalog ergänzender Zusatzentgelte und den Pflegeerlöskatalog. Die Entgeltkataloge wurden
für das Jahr 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung
(DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 - DRG-EKV 2022) erlassen. Die DRG-EKV 2022 ist am 23.11.2021
in Kraft getreten. Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den
DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert.
Die Ausgestaltung des neuen Finanzierungsrahmens ab 2020 stellt die nachhaltigste Veränderung
im DRG-System seit seiner Einführung dar.