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Zum Werk Die seit 2016 geltende Vergabeverordnung (VgV) hat das Vergaberecht maßgeblich neu
geordnet. Enthielt die VgV früher nur einige in den Vergabeordnungen vergessene Regelungen
stellt sie seit 2016 die umfassende Grundlage für alle Vergabeverfahren dar bei denen keine
Bauleistungen beschafft werden. Die frühere VOL A wie auch die VOF sind seitdem Geschichte.
Selbst der in einigen Bundesländern bis vor kurzem noch anwendbare 1. Abschnitt der VOL A ist
inzwischen durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. Unter der Herausgeberschaft
von vier renommierten Vergaberechtlern werden in diesem Werk VgV und UVgO umfassend und unter
besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Vergabepraxis kommentiert. Dabei gibt die
vergaberechtliche Rechtsprechung die wesentliche Orientierung. Im Hinblick auf die
Entstehungsgeschichte der einzelnen Vorschriften werden auch die EU-Richtlinien deren
Erwägungsgründe und die Rechtsprechung des EuGH besonders berücksichtigt. Für die Erläuterungen
zur UVgO im Bereich der rein nationalen Vergabeverfahren finden auch Ländervorschriften und
Entscheidungen der Zivilgerichte aus den einstweiligen Verfügungsverfahren Berücksichtigung.
Vorteile auf einen Blick mit der gemeinsamen Kommentierung von VgV und UVgO wird die Vielzahl
der Parallelen ebenso deutlich wie Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Rechtsanwendung
ober- wie unterhalb der Schwellenwerte. Sonderregelungen z.B. für Katastrophenfälle anlässlich
der Covid-19-Pandemie wegen Störungen der Lieferketten drastischer Materialpreisanstiege oder
aus anderen Gründen werden an den entsprechenden Stellen berücksichtigt. die Kommentierung
beachtet stets die praktische Anwendbarkeit erfolgt aber gleichwohl in wissenschaftlicher
Tiefe und mit zahlreichen Fundstellennachweisen Zielgruppe Der Kommentar richtet sich an
Vergabestellen Bieterunternehmen Aufsichts- und Prüfungsbehörden ebenso wie an Vergabekammern
und Vergabesenate und die im Vergaberecht tätige Rechtsanwaltschaft juristische Mitarbeitende
von Bieterunternehmen Juristinnen und Juristen in Behörden und Ministerien aber auch an nicht
juristisch Vorgebildete die operativ an Vergabeverfahren beteiligt oder dafür verantwortlich
sind.
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