Zum WerkDie Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Sie führt erstmals
in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen
Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein. Dies zwingt zu einer weitgehenden
Neuausrichtung der bisherigen Datenschutzkonzepte und zu einem grundlegenden rechtlichen
Umdenken. Die künftigen Regelungen müssen aus dem Kontext des gesamten Europarechts
eigenständig interpretiert werden. Auch dort wo die DS-GVO noch Spielräume für den nationalen
Gesetzgeber lässt sind diese im Licht der Vorgaben der Verordnung auszulegen und anzuwenden.
Die Erwägungsgründe sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union haben
dabei besonderes Gewicht. Sie sind integraler Bestandteil der Verordnung und bei der
Interpretation deshalb ebenso zwingend zu berücksichtigen wie der Normtext selbst.Vorteile auf
einen Blick- Berichtigungen der DS-GVO und Änderungen des österreichischen DSG vom Mai 2018
bereits vollständig berücksichtigt- klare Systematik- europäischer Blick der Kommentierung-
Einfügung in das Gesamtsystem des Europarechts- wissenschaftliche Vertiefung an den
entscheidenden StellenZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung
des EuGH die ersten Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur DS-GVO die Evaluierung
des EU-US-Privacy-Shields sowie die Auswirkungen des Brexits auf Datentransfers zwischen der EU
und Großbritannien. Außerdem werden die nationalen Ergänzungsregelungen Deutschlands
(Bundesdatenschutzgesetz 2018) und Österreichs (Datenschutzgesetz 2018) zur DS-GVO nachgewiesen
bei der Kommentierung der einschlägigen Bestimmungen der DS-GVO berücksichtigt und aus
europarechtlicher Sicht kritisch gewürdigt. Es werden eingehende Hinweise für den praktischen
Umgang mit den neuen Vorschriften der DS-GVO sowie den europarechtlichen Auslegungsmethoden
gegeben.ZielgruppeFür interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Behörden
Geschäftsführer europäisch ausgerichteter Unternehmen Rechtsabteilungen Personalabteilungen
Marketingfachleute Rechtsanwälte Richter Rechtswissenschaftler.