Zum Werk Das Bundesstatistikgesetz bestimmt unter Beachtung der im sog. Volkszählungsurteil
des BVerfG vorgegebenen Grundsätze den Rahmen an dem sich Gesetze und andere
Rechtsvorschriften bei der Regelung von einzelnen statistischen Erhebungen orientieren müssen.
Dazu beschreibt das Gesetz allgemein die Aufgaben und Zwecke der Bundesstatistik die in der
laufenden Erhebung Sammlung Aufbereitung und Darstellung von Daten über Massenphänomene
bestehen. Wesentliche Regelungsgegenstände des Gesetzes sind: Aufgaben des Statistischen
Bundesamtes Zusammenarbeit der statistischen Ämter des Bundes und der Länder Anordnungen von
Bundesstatistiken einschließlich der Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung Nutzung von
Verwaltungsdaten Erhebungen für besondere Zwecke Aufbereitung von Daten aus dem
Verwaltungsvollzug elektronische Datenübermittlung Zusammenführung von Daten Erhebungs- und
Hilfsmerkmale Auskunftspflichten Geheimhaltung Statistische Erhebungen der Europäischen Union
Vorteile auf einen Blick einzige aktuelle Kommentierung zum Gesetz gibt konkrete Antworten auf
Fragen der Praxis wertet die maßgebliche Rechtsprechung und die Praxis des Statistischen
Bundesamtes und der Statistikämter der Länder aus Zielgruppe Für Statische Ämter des Bundes
und der Länder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften zu deren Aufgaben statistische
Aufgaben zählen sowie mit dem Statistikrecht befasste Gerichte und Vertreter aus der
Rechtsanwaltschaft.