Zum Werk Diese Standardausgabe für Ausbildung Prüfung und Praxis enthält u.a. die vollständige
oder auszugsweise Wiedergabe der Verordnungen und Richtlinien der EG bzw. EU sowie der
multilateralen und ausgewählten bilateralen Staatsverträge einschließlich der sie ergänzenden
deutschen Gesetze auf den Gebieten des internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie des
Staatsangehörigkeitsrechts die für die Lösung von Rechtsfällen mit Auslandsberührung
unentbehrlich sind. Chronologische und systematische Verzeichnisse erleichtern die Handhabung.
Zur Neuauflage Im Internationales Privatrecht wurde der in Umsetzung der
EU-Umwandlungsrichtlinie v. 22.2.2023 neu gefasste Abschnitt über die grenzüberschreitende
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (§§ 305 ff UmwG) in der seit dem 1.1.2024 geltenden
Fassung auszugsweise abgedruckt. Im Internationales Verfahrensrecht ist das Internationale
Familienrechtsverfahrensgesetz tiefgreifend geändert worden. Das Gesetz ist daher am 15.1.2024
in seiner neuen Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und in dieser Fassung
abgedruckt Ferner hat das Gesetz v. 7.11.2022 zur Durchführung des Haager Übereinkommens über
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu
zahlreichen Änderungen geführt die bereits eingearbeitet wurden. Außerdem war zu
berücksichtigen dass sich der Ausschluss der Russischen Föderation aus dem Europarat infolge
des Angriffs auf die Ukraine auf zahlreiche Europaratsübereinkommen auf dem Gebiet des
internationalen Privat- und Verfahrensrechts ausgewirkt hat. Im Staatsangehörigkeitsrecht waren
erneut vielfältige Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu berücksichtigen. Umfassend
aktualisiert wurden schließlich die Erläuterungen zum Geltungsbereich der abgedruckten
Staatsverträge und die chronologischen Register zum erleichterten Auffinden der Texte.
Zielgruppe Für Studierende und Rechtsreferendarinnen und Referendare Praktikerinnen und
Praktiker in Justiz Anwaltschaft Ausländerbehörden und Standesämtern.