Die Anwendungshilfe vereint die gültigen Inhalte der Technischen Regel (DIBt) Instandhaltung
von Betonbauwerken (TR IH) Stand Mai 2020 mit denen der DAfStb-Richtlinie - Schutz und
Instandsetzung von Betonbauteilen (RL SIB) Stand Oktober 2001 inkl. der Berichtigungen 1
Januar 2002 und 3 September 2014 entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen (MVV TB) sowie den DIBt-Hinweisen zur Technischen Regel (DIBt) "Instandhaltung
von Betonbauwerken (Mai 2020)". Diese Anwendungshilfe ermöglicht ein verlust- und
widerspruchsfreies Lesen der aktuellen Regelwerke und erspart die Gegenüberstellung von acht
einzelnen Dokumenten. Nicht mehr gültige Inhalte der RL SIB wurden ohne eine Ersatzanmerkung
gestrichen. Gewisse Verweise zwischen den verschiedenen Teilen der Regelwerke untereinander
wurden zum Zwecke der besseren Lesbarkeit rein redaktionell angepasst. Inhaltlich ist die
Anwendungshilfe mit den eingeführten Technischen Regeln identisch. Als Ausgangsdokument für
diese Anwendungshilfe wurde die TR IH des DIBt verwendet. In dieses wurden alle noch gültigen
Inhalte der RL SIB eingefügt und grau hinterlegt. Teilweise wurden die Inhalte in bestehende
Kapitel eingefügt teilweise wurden - damit Verweise und Abschnittsnummern korrekt erhalten
bleiben - neue Kapitel ("AH") erstellt. Die Anwendungshilfe umfasst drei Teile: Teil 1 -
Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung (TR IH) in Verbindung mit allgemeinen
Regelungen und Planungsgrundsätzen (RL SIB) Teil 2 - Merkmale von Produkten oder Systemen für
die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung (TR IH) bzw. Bauprodukte und Anwendung
(RL SIB) Teil 3 - Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung (RL SIB) Die
Anwendungshilfe wurde durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technisches Ausschusses
"Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" geprüft. Dabei wurde festgestellt dass der
Inhalt richtig und vollständig wiedergegeben ist. Der Vorstan