Wegweisende Schwerpunktkommentierung Seit dem Erscheinen der 2. Auflage des Kommentars
»Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg« im Jahr 2004 sind 16 Jahre vergangen. In dieser
Zeit hat es eine Reihe von Rechtsänderungen sowohl auf der Ebene der Verfassung als auch auf
der des einfachen Rechts gegeben. Deshalb wurde eine ergänzende Kommentierung zu folgenden
Schwerpunkten notwendig: Wahl- und Volkswillensbildungsrecht Haushaltsrecht Recht des
Datenschutzbeauftragten Hamburger Verfassung mit Modellcharakter In allen drei Themenbereichen
ist die Hamburger Verfassung neue Wege gegangen und gilt als Modell eines modernen Wahl-
Haushalts- und Datenschutzrechts auch für andere Bundesländer. So ist die Freie und Hansestadt
Hamburg neben dem Land Hessen das einzige Land das seinen gesamten Haushalt auf die »Doppik«
umgestellt hat. Die Kommentierung der entsprechenden Artikel der Hamburger Verfassung zeigt
praktisch und valide wie eine solche Umsetzung aussehen kann.Die Bereiche »Direkte Demokratie«
und »Datenschutz« behandeln Rechtsgebiete mit politischer und gesellschaftlicher Relevanz.
Kompetente Autoren mit speziellerFachkenntnis Die Kommentierung konnte nur dadurch gelingen
dass neben Dr. Klaus David LL.M. drei weitere Autoren sich bereiterklärten wesentliche
Bereiche zu übernehmen:Leitender Regierungsdirektor Lars Hellberg Abteilungsleiter im
Rechnungshof Hamburg zuständig für Grundsatzfragen des Haushalts- Kassen- und Rechnungswesens
sowie der Finanzwirtschaft Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg Dr. Florian Schwill
Leiter des Referats für Verfassungs- Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht in der
Justizbehörde Hamburg und Mitherausgeber Regierungsdirektor Dr. Stephan Stüber Leiter des
Referats Haushalts- und Kassenrecht Haushaltssystematik in der Finanzbehörde Hamburg. Die
einzelnen Schwerpunkte sind insbesondere interessant für Hochschulen Kämmereien der Kommunen
Landesbehörden Parteien Rechnungshöfe Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler die
öffentlich-rechtliche Finanzwissenschaft Verantwortliche für die Wahlvorbereitung und
-durchführung in Ländern und Kommunen alle öffentlich-rechtlichen Datenschutzbeauftragten
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