Vorwort zur 2. Auflage Die Rentenüberleitung insbesondere die Überführung der
Versorgungssysteme hat sich als eines der schwierigsten Kapitel der Wiedervereinigung
erwiesen. Viele rigide Regelungen sind politisch und verfassungsrechtlich nach wie vor
umstritten zumal Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch ausstehen und der
nachbessernde Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur auf halbem Wege
gefolgt ist. So wundert es nicht daß die vorliegende Untersuchung wenige Wochen nach ihrem
Erscheinen vergriffen war. Die Neuauflage berücksichtigt im Rahmen des Möglichen die
Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum. Vorwort zur 1. Auflage Die Vergangenheit der
zweiten deutschen Diktatur die im Unterschied zur ersten keine Rassen- sondern
Klassenvorherrschaft erstrebte darf nur in den Grenzen und mit den Mitteln des freiheitlichen
Rechtsstaats bewältigt werden. Verbieten sich deshalb »kurze Prozesse« und Kollektivstrafen so
ist doch Sühne für kriminelles Unrecht nicht ausgeschlossen wenn und soweit man
Verfassungsfehltritte vermeidet. Falls jedoch die Strafverfolgung aus wohlerwogenen
rechtsstaatlichen Gründen innehalten muß kann das Sozialversicherungsrecht nicht an seine
Stelle treten. Wegen seiner Wertneutralität und moralischen Indifferenz ist es von vornherein
als pönales Ersatzinstrument untauglich und als solches auch nur in dunklen Stunden deutscher
Geschichte benutzt worden. Bei der Überleitung von Versorgungsansprüchen und -anwartschaften
hat sich der Gesetzgeber allerdings von Kollektivsanktionen nicht freigehalten. Obwohl dem
Rentenüberleitungsgesetz auf Grund der Anhörung von Sachverständigen die schlimmsten
Drachenzähne gezogen werden konnten kann es trotz zweimaliger Novellierung
verfassungsrechtlich noch nicht als unbelastet eingestuft werden. Pauschale Diskriminierungen
und ungerechtfertigte Prangerwirkungen aufzudecken ist das Anliegen der vorliegenden
Untersuchung die aus einem Gutachten hervorgegang