Das Subsidiaritätsprinzip ein Grundsatz der katholischen Soziallehre behauptet den Selbstand
und damit die Selbstverantwortlichkeit der Person fordert daß die Gemeinschaft subsidiär mit
Hilfe zur Selbsthilfe tätig wird und wendet sich somit gegen den Kollektivismus. Der Vertrag
über die Europäische Union führt das Subsidiaritätsprinzip in den EG-Vertrag ein: Das Prinzip
besagt daß in den Bereichen die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen die
Gemeinschaft nur tätig wird sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen
auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres
Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. In der
Bundesrepublik Deutschland erhielt dieses Prinzip durch Art. 23 GG Verfassungsrang. Der
Föderalismus ein varianten- und spannungsreiches politisches Gestaltungsprinzip steht in
einem engen Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Politische Einheiten teilen sich
innerhalb eines übergeordneten Gesamtsystems mit diesem die politischen Kompetenzen. Dabei soll
nach dem Subsidiaritätsprinzip Eigenständigkeit nur dort aufgegeben werden wo die Aufgaben
durch das Gesamtsystem besser zu erledigen sind. Das politische System der Bundesrepublik
Deutschland ist in der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern föderalistisch organisiert.
Obwohl die EU in einem fortgeschrittenen Stadium als föderalistisch zu bezeichnen wäre wurde
der Begriff nicht in den Vertrag aufgenommen. Im Sinne einer immer engeren angestrebten
Europäischen Union ist der Begriff allerdings eine politische Realität auch für die EU. Der
vorliegende Sammelband setzt sich aus sozial- geistes- rechts- politikwissenschaftlicher
sowie historischer Sicht unter Einbezug deutscher französischer und britischer Traditionen und
Verständnisse mit diesen Begriffen auseinander. Es werden erste Versuche unternommen diese
Begriffe in der Europäischen Union festzumachen. Die