Vom Volk über die Parlamente und die Verwaltungsausschüsse bis zu den Gerichten gibt es eine
Vielzahl von staatlichen Kollegialorganen die in Wahlen und Abstimmungen entscheiden. Die
Mitglieder dieser Gremien haben neben einer Entscheidung mit Ja oder Nein unter Umständen auch
die Möglichkeit durch Fernbleiben nicht an der Abstimmung teilzunehmen oder sich bei der
Abstimmung der Stimme zu enthalten. Enthaltung und Nichtbeteiligung ist ungeachtet der
Notwendigkeit ihrer Unterscheidung eine neutrale Haltung gemeinsam die sie neben Zustimmung
und Ablehnung als dritte Variante des Verhaltens von Stimmberechtigten bei kollektiven
Entscheiden erscheinen lässt. Jan Roscheck beschäftigt sich mit dieser Form des Verhaltens bei
staatlichen Wahlen und Abstimmungen in der Bundesrepublik. Grundfragen sind dabei die
individuelle Zulässigkeit von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen (Bestehen einer Stimmpflicht)
und die Auswirkungen von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen auf das Zustandekommen von
Beschlüssen (Quoren und Mehrheiten). In der Praxis gibt es zwischen den einzelnen Kollegien
große Unterschiede in der Behandlung von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen. Nicht selten
besteht hierüber auch Streit. Der Autor stellt die in den verschiedenen Gremien geltenden
Regeln mit ihren Hintergründen umfassend dar. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis dass der Zahl
der Mitglieder des jeweiligen Kollegiums entscheidende Bedeutung zukommt.