Das vorliegende Buch gibt eine Handlungsanleitung für die Erstellung der
Brandschutzdokumentation als umfassende und strukturierte Informationsquelle in allen
Lebensphasen eines Gebäudes und hilft sinnvolle Entscheidungen zu treffen. In der Praxis zeigt
sich dass Brandschutzdokumentationen häufig mangelhaft oder unvollständig sind oder gar nicht
existieren. Da Sicherheit jedoch an erster Stelle steht und erschöpfend nachgewiesen werden
muss ist dem Brandschutz von Gebäuden besondere Beachtung zu schenken. Die
Brandschutzdokumentation im bauordnungsrechtlichen Sinn umfasst alle Unterlagen die zur
Durchführung von Planungs- und Bauleistungen erforderlich sind und im Genehmigungsverfahren im
Zuge der Planung Bauausführung und Bauabnahme erstellt werden oder vorliegen müssen. Diese
sind dem Bauherrn zu übergeben und während des Betriebes fortzuführen. Eine gut geführte
Brandschutzdokumentation ist mehr als ein Nachweis - sie ist eine Gebrauchsanleitung für
Nutzung und Betrieb und ein Nachschlagewerk um gewünschte Änderungen hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit erforderlicher Anpassungen und somit des Aufwands zielsicher
abzuschätzen. Sie trägt dazu bei die ausgeführten Brandschutzmaßnahmen zu verstehen. Für die
Baupraxis wird unter Berücksichtigung der formellen und materiellen Anforderungen aufgezeigt
welche Vorschriften bezüglich der Unterlagen bestehen welche Probleme es erfahrungsgemäß gibt
und wie sie sich im Vorfeld lösen lassen. Dabei wird auf die jeweiligen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften und sonstigen Bestimmungen themenspezifisch eingegangen. Für länderspezifische
Vorschriften erfolgt die Erläuterung anhand der bayerischen Regelwerke die Vorschriften in den
anderen Bundesländern sind vergleichbar. Verbindliche Vordrucke (z. B. Bescheinigungen
Bestätigungen Übereinstimmungserklärungen) Deckblätter (z. B. Zulassungen Prüfzeugnisse
Klassifizierungsberichte ETAs) Tabellen Anwendungsbeispiele Berechnungshinweise usw. sind
Bestandteile dieses Handbuchs. Das Buch ist ein Leitfaden für alle Beteiligten: Bauingenieure
Architekten Bauträger und Bauherren Baubehörden - für Planung Prüfung Bauausführung
Abnahme Inbetriebnahme in Neubau und Bestand.