Das Nachschlagewerk für Anwälte Unternehmen und Erfinder Das Werk basiert auf
Lizenzverträgen die Beteiligte in Schiedsstellenverfahren vorlegen. Branchenspezifisches
Insiderwissen der Beisitzer wird für alle nutzbar die marktübliche Vergütungen für Erfindungen
ermitteln. Einzige systematische Sammlung zur angemessenen Lizenzgebühr die kontinuierlich
aufbereitet wird. Der Hellebrand Rabe ist für alle die sich mit Patenten befassen eine
übersichtliche und kompetente Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Verfahren Vergütungs-
und Lizenzverhandlungen. Das Lizenzbeispiel das Ihrem Fall am nächsten liegt finden Sie über
die Internationale Patentklassifikation oder das Stichwortverzeichnis. Die 6. Auflage wurde
neben der neuen Rechtsprechung um zahlreiche neue Beispiele erweitert. Auf bereits behandelten
technischen Gebieten wird der Erkenntnisstand erweitert und aktualisiert. Darüber hinaus
erschließen Beispiele neue bislang nicht abgedeckte technische Gebiete (z.B. Heimtierbedarfs
Tierarzneimittel Pflanzenschutzes Sportbekleidung Schiffsmotoren Flugkörper u.a.m. In
der Einführung greifen die Autoren weitere Einigungsvorschläge der Schiedsstelle auf die sich
mit über den Einzelfall hinausgehenden Problemen der Lizenzanalogie befassen zum Beispiel an
einem ausgeübten Vergleichslizenzvertrag über eine andere Erfindung der Herleitung
marktüblicher Lizenzsätze aus Second-Source-Lizenzverträgen der Bezugsgröße und
Lizenzvertragspraxis im Automobilbereich und der Ermittlung der Bezugsgröße für eine
Nebenfunktion des Produkts betreffende Erfindung. Die Autoren: Bereits seit »fünf
Generationen« Vorsitzende der Schiedsstelle beim DPMA. Mit speziellen Kenntnissen von
Beisitzern aus Rechts- und Patentabteilungen. Ortwin Hellebrand ehem. Vorsitzender der
Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA und Vorsitzender Richter am BPatG a.D Dirk
Rabe Vorsitzender der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA. Aus den
Besprechungen der Vorauflage: »Das Werk von Hellebrand Rabe ist von großartigem Nutzen und
eine unverzichtbare Quelle für jeden Anwender im Bereich des Erfinder- und Lizenzrechts im In-
und Ausland und damit uneingeschränkt zu empfehlen.« Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Trimborn
Köln in Mitteilungen 1 2018