Das Nachschlagewerk für Anwälte Unternehmen und Erfinder Das Werk basiert auf Lizenzverträgen
die Beteiligte in Schiedsstellenverfahren vorlegen. Branchenspezifisches Insiderwissen der
Beisitzer wird für alle nutzbar die marktübliche Vergütungen für Erfindungen ermitteln.
Einzige systematische Sammlung zur angemessenen Lizenzgebühr die kontinuierlich aufbereitet
wird. Der Hellebrand Rabe ist für alle die sich mit Patenten befassen eine übersichtliche und
kompetente Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Verfahren Vergütungs- und
Lizenzverhandlungen. Das Lizenzbeispiel das Ihrem Fall am nächsten liegt finden Sie über die
Internationale Patentklassifikation oder das Stichwortverzeichnis. Die 6. Auflage wurde neben
der neuen Rechtsprechung um zahlreiche neue Beispiele erweitert. Auf bereits behandelten
technischen Gebieten wird der Erkenntnisstand erweitert und aktualisiert. Darüber hinaus
erschließen Beispiele neue bislang nicht abgedeckte technische Gebiete (z.B. Heimtierbedarfs
Tierarzneimittel Pflanzenschutzes Sportbekleidung Schiffsmotoren Flugkörper u.a.m. In der
Einführung greifen die Autoren weitere Einigungsvorschläge der Schiedsstelle auf die sich mit
über den Einzelfall hinausgehenden Problemen der Lizenzanalogie befassen zum Beispiel an einem
ausgeübten Vergleichslizenzvertrag über eine andere Erfindung der Herleitung marktüblicher
Lizenzsätze aus Second-Source-Lizenzverträgen der Bezugsgröße und Lizenzvertragspraxis im
Automobilbereich und der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Nebenfunktion des Produkts
betreffende Erfindung. Die Autoren: Bereits seit »fünf Generationen« Vorsitzende der
Schiedsstelle beim DPMA. Mit speziellen Kenntnissen von Beisitzern aus Rechts- und
Patentabteilungen. Ortwin Hellebrand ehem. Vorsitzender der Schiedsstelle für
Arbeitnehmererfindungen beim DPMA und Vorsitzender Richter am BPatG a.D Dirk Rabe
Vorsitzender der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA. Aus den Besprechungen der
Vorauflage: »Das Werk von Hellebrand Rabe ist von großartigem Nutzen und eine unverzichtbare
Quelle für jeden Anwender im Bereich des Erfinder- und Lizenzrechts im In- und Ausland und
damit uneingeschränkt zu empfehlen.« Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Trimborn Köln in
Mitteilungen 1 2018