Das 1980 in das Strafgesetzbuch eingefügte Umweltstrafrecht ist Gegenstand einer Vielzahl von
Untersuchungen. Die vorliegende Studie befragt das Umweltstrafrecht auf das Prinzip des
Rechtsgüterschutzes hin. Diese in der Diskussion bisher vernachlässigte Fragestellung zeigt die
prinzipielle Problematik der 324 ff. StGB auf. Der Gegenstand der Arbeit ist weit gefaßt. Neben
theoriegeschichtlichen strafrechtsdogmatischen und kriminalpolitischen Überlegungen steht die
Frage nach den Ursachen für die erstaunliche Karriere des Rechtsguts «Umwelt». Nur eine
personale Rechtsgutslehre erweist sich als angemessen. Mit einem solchen Rechtsgutsverständnis
sind weite Teile des geltenden Umweltstrafrechts nicht zu vereinbaren diese Teile sind
vielmehr außerhalb des Strafrechts zu regeln.