Die 'freiheitliche demokratische Grundordnung' (fdGO) ist Kern der 'wehrhaften Demokratie' der
Bundesrepublik. Als zu schützendes Rechtsgut ist sie in den Art. 18 und 21 GG benannt. Sie
legitimiert exekutive und judikative sowie Abwehr- und Überwachungsmaßnahmen gegen politische
Akteur innen. Die vorliegende Arbeit vollzieht die Genese der fdGO als überpositives Rechtsgut
nach das heißt wie sie vom unklaren Begriff im Verfassungstext zu einer verallgemeinerten
Formel geworden ist. Als Quellen dienen Verfassungs- und Gesetzgebungsprozesse sowie
juristische Kommentarliteratur und Gerichtsurteile. Methodisch wird die juristische
Argumentationsweise politikwissenschaftlich kontextualisiert - auch um einen
politikwissenschaftlichen Zugang zu Rechtstexten zu entwickeln. Im Fokus stehen die Debatten im
Parlamentarischen Rat der Gesetzgebungsprozess des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes von 1951
die Parteiverbotsurteile des Bundesverfassungsgerichts und die ersten Kommentare zum
Grundgesetz. Zudem stehen das Konzept der 'wehrhaften Demokratie' und die dazugehörigen
geschichtspolitischen Legitimationen mit Bezug zu Weimarer Republik und Nationalsozialismus auf
dem Prüfstand. Die Autorin gleicht die verschiedenen Positionen im staatsrechtstheoretischen
Weimarer Methodenstreit mit nationalsozialistischen Rechtsauffassungen ab und zeigt so
Traditionslinien auf die sich auch in den Begründungen des Konzepts der 'wehrhaften
Demokratie' wiederfinden. Deutlich wird dabei dass die Narrative von der 'wehrlosen' Weimarer
Republik und der 'legalen' Machtübernahme des Nationalsozialismus juristisch- zeitgeschichtlich
überprüft werden müssen. Nach der historischen Kontextualisierung der fdGO werden ihre
Ausbreitung und Anwendung in verschiedene Rechts- und Politikbereiche beleuchtet. Abschließend
fragt die Studie nach den Konsequenzen des juristischen Blicks für politisches Handeln.