In der deutschen Lehre ist das Problem der Reihenfolge der Zulässigkeits- und
Begründetheitsvoraussetzungen im Zivilprozess noch nicht endgültig gelöst. In dieser Arbeit
wird der Versuch unternommen eine neue Lösung für diese noch offene Frage vorzuschlagen. Die
vorgebrachte Lösung stützt sich auf eine Einteilung zwischen absoluten und relativen
Zulässigkeitserfordernissen: Die absoluten Zulässigkeitserfordernisse sind Bedingungen jeder
Sachentscheidung und verdienen daher eine vorrangige Prüfung die relativen
Zulässigkeitserfordernisse erfüllen eine Schutzfunktion zugunsten einer der Parteien und sind
nur Bedingungen einer stattgebenden oder abweisenden Sachentscheidung je nachdem ob sie die
Interessen des Beklagten oder des Klägers schützen.