Das Lauterkeitsrecht ist im Fluss. Nach der grundlegenden UWG Novelle im Jahr 2004 im Zuge
derer die Fallgruppen der unzumutbaren Belästigungen mit7 UWG erstmals eine ausführliche
gesetzliche Regelung erfahren haben ist das UWG bereits Ende 2008 erneut novelliert worden.
Dadurch hat auch der Tatbestand der unzumutbaren Belästigungen gravierende Änderungen erfahren.
Im August 2009 ist das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft getreten welches
weitere gesetzliche Änderungen zur Telefonwerbung als zentraler Fallgruppe des7 UWG mit sich
gebracht hat. Im Spiegel dieser Gesetzesänderungen werden der neue Tatbestand der unzumutbaren
Belästigungen und seine Stellung im Gefüge des UWG umfassend untersucht und kritisch bewertet.
Dabei werden auch die zu erwartenden Auswirkungen der erfolgten Änderungen für die Praxis
dargestellt.