Das Risiko für Mitglieder geschäftsführender Organe von Kapitalgesellschaften persönlich in
Anspruch genommen zu werden ist seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gestiegen. Ausgehend von
einer Reihe von Fällen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes nachgebildet sind
untersucht der Autor verschiedene Konstellationen der persönlichen Haftung von
Organmitgliedern. Neben der Inanspruchnahme des Geschäftsleiters durch die Gesellschaft im Wege
der Innenhaftung wird vor allem die Frage nach der Haftung gegenüber außerhalb der Gesellschaft
stehenden Dritten beleuchtet. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Haftung wegen der Verletzung
von Ad-hoc-Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften. Ferner werden straf- und
versicherungsrechtliche Fragestellungen berücksichtigt.