Im Juli und Oktober 2010 sind aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme für
Geschäftsleiter und Mitarbeiter in Instituten und Versicherungsunternehmen eingeführt worden.
Diese Arbeit behandelt die Umsetzung dieser Vergütungsvorgaben in den die Arbeits- und
Dienstverhältnisse gestaltenden Verträgen und Vereinbarungen.