Die kartellrechtliche Haftung hat sich zu einer umfassenden Konzernhaftung entwickelt die die
9. GWB-Novelle nun in deutsches Recht einführt. Gleichzeitig richten Unternehmen
Compliance-Programme ein um rechtstreues Verhalten sicher zu stellen. Diese sind bei der
Unrechtsbewertung und der Verfolgung präventiver Zwecke mildernd zu berücksichtigen.