Nach eingehender Analyse der Dogmatik der Haftung nach 311 317 AktG und der Grenzen der
Zulässigkeit des Nachteilsausgleichs im faktischen Aktienkonzern legt der Autor dar dass der
unbezifferte Nachteilsausgleich den Konzerngeschäftsleitern nur sehr eingeschränkten
Handlungsspielraum eröffnet.