Das Buch untersucht 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 und seine
Vereinbarkeit mit den Maßstäben des Verfassungs- Europa- und Völkerrechts. Der Autor kommt zu
dem Ergebnis dass 50d Abs. 3 EStG verfassungs- und europarechtskonform ausgelegt werden kann.