Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht Sonstiges Note: 13
Punkte Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Veranstaltung: Öffentlich- rechtliches
Seminar Sprache: Deutsch Abstract: Da Krankheit zu den typischen Lebensrisiken gehört und
nicht selten mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist sind nahezu alle Bürger
in irgendeiner Form gegen dieses Lebensrisiko abgesichert wobei rund 90% (72 Millionen) der
Bevölkerung der BRD in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.Die GKV als
ältester Zweig des bestehenden Sozialversicherungssystems dient der sozialen bzw. finanziellen
Absicherung des Einzelnen im Krank-heitsfall. Sie gehört neben der Arbeitslosen- Renten- und
Invaliditäts-versicherung zu den Grundfeilern des Sozialstaates. Seit ihrer Entstehung vor mehr
als 120 Jahren war die GKV fortlaufenden Veränderungen unterworfen die den gesellschaftlichen
und ökonomischen Neuerungen folgten so dass sich das heutige System nicht als das Ergebnis
eines abgeschlossenen Prozesses sondern als der derzeitige Stand eines dynamischen Prozesses
zu verstehen ist. Seit Jahren ist das Sozialversicherungssystem Gegenstand sozialpolitischer
Reformdiskus-sionen. Die Gründe liegen im demographischen Wandel (sinkende Geburtenraten bei
steigender Lebenserwartung nicht zuletzt durch medi-zinischen Fortschritt) wodurch die Kosten
der Krankheitsvorsorge schneller ansteigen als die Löhne und Gehälter aus denen sie
überwiegend finanziert wird was zu einer steten Erhöhung der Beitragssätze führt.Auf
gesellschaftlicher Ebene steht der Anspruch im Bedarfsfall jedem Bürger - unabhängig von
Einkommen und sozialem Status - die notwendige Gesundheitsversorgung zukommen zu lassen
(Solidaritätsprinzip) auf medizinischer Ebene steht hingegen im Vordergrund dass die
bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung erbracht wird. Unter ökonomischen Aspekten ist
hingegen die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten maßgeblich d.h. die verfügbaren
finanziellen Mittel sollen sowohl effektiv als auch effizient verwendet werden
(Wirtschaftlichkeitsprinzip). Nicht selten stehen diese Ziele jedoch im Konflikt miteinander
da ihnen von den einzelnen Akteuren im Gesundheitssektor auf Grund verschiedener
Interessenlagen eine unterschiedliche Priorität eingeräumt wird. Da die Struktur der GKV nur
historisch begreifbar ist wird zunächst ein Überblick über deren Entwicklung gegeben bevor
die Strukturelemente der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung dargestellt werden.