Masterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht Note: 1 3 Universität des
Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) Sprache: Deutsch Abstract:
Eine Bank die einem in die Krise geratenen Unternehmen mit Kredit zur Verfügung steht wird
sich zunächst über die vorliegende Krise und ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten ein Bild
machen. Bei der dann zu treffenden Entscheidung ob z. B. ein weiterer Kredit zur Verfügung
gestellt wird handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Investitionsentscheidung. Liegt
der erwartete Vorteil aus der neuen Finanzierung über dem einzugehenden Risiko besteht
wirtschaftlich betrachtet die Möglichkeit den Kredit zu vergeben. Als Vorteile könnten dabei
die Rückführung von alten Krediten die ansonsten möglicherweise gefährdet ist oder neu zu
bestellenden Sicherheiten in die Berechnung einfließen. Dem ist die Höhe des neu zu vergebenden
Kredites gegenüber zu stellen. Soweit die wirtschaftlichen Probleme des Schuldnerunternehmens
durch die Sanierung behoben werden können wird sich dabei regelmäßig kein Problem ergeben.Im
Falle des Scheiterns der Sanierung aber liegen die Probleme auf der Hand. Ist es der Bank
gelungen ihr eigenes Kreditrisiko kurz vor dem Zusammenbruch des Unternehmens durch Tilgungen
oder neue Sicherheiten zu reduzieren wird sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt sehen sie
habe in letzter Minute ihre eigene Position auf Kosten der Gläubiger verbessert. Diesen stehen
die zur Kreditrückführung eingesetzten Mittel bzw. die gestellten Sicherheiten nämlich dann
nicht mehr zu ihrer eigenen Befriedigung zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen dass die
Informationslage nach der gescheiterten Sanierung deutlich komfortabler als zur Zeit der
Kreditentscheidung ist. Einer getroffenen Entscheidung wird man später wenn feststeht dass
die Maßnahme gescheitert ist deutlich kritischer gegenüberstehen. Eine Überprüfung ex-post
wird daher häufig zu dem Vorwurf führen dass bereits vor Kreditentscheidung hätte klar sein
müssen dass die Sanierung scheitern wird. Die ex-ante-Entscheidung ob eine Sanierung
begleitet werden soll bereitet dabei hingegen wegen der häufig anzutreffenden unbefriedigenden
Informationslage ungleich größere Schwierigkeiten. Dies vor allem auch weil häufig unter hohem
Zeitdruck zu entscheiden ist. Die dabei entstehenden rechtlichen Risiken und entsprechende
Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Risiken sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.